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Nachfolgend ein paar wichtige Infos und häufige Fragen, aus denen einiges klar werden sollte. 

Was ist die Idee und was kostet ein Anteil?

Die Braugenossenschaft Mainaschaff eG produziert handwerklich gebrautes Bier nach traditionellen Rezepturen und mit modernster Technik. Ergänzend werden saisonale Spezialitäten entwickelt, die auf regionale Rohstoffe setzen. Bevorzugte Verwendung von Rohstoffen aus der Region, wie z. B. Mainfränkische Gerste und Hopfen aus der Hallertau. 

Ein Anteil kostet 500 €. 

Zunächst sind auch keine Mengenbechränkungen an Anteilseignern geplant. Aktuell erleben wir eine sehr große Nachfrage. 

Aber hey, du willst doch von Beginn an dabei sein oder? Keine Frage, Ehrensache!

Kann ich Bier erwerben?

Es wird keine Flaschenabfüllung geben, da der Aufwand hierfür zu groß ist (Reinigung, Abfüllung, etc.) 

Der Erwerb ist fassweise (30-Liter-Fässer) möglich. So die Planung zu Beginn der Gründung der Genossenschaft.

Es ist geplant, dass auch eine Zapfanlage bei uns gemietet werden kann. 

Erwerb von Haustrunk in 2-Liter-Siphon-Flaschen (vorerst nur für Genossenschaftsmitglieder).

Wir streben eine stabile Ertragsbasis an, um langfristig unabhängig und profitabel arbeiten zu können.

Welche Vorteile habe ich als Anteilseigner?

Du bist Miteigentümer einer Brauerei, unsers Wissens nach, der einzigen Braugenosschenschaft Unterfrankens. 

Unterstützt das Vorhaben direkt und du trägst dazu bei, Kultur und Brauchtum in Mainaschaff zu erhalten und wieder aufleben zu lassen. Am Ankerplatz wurde um 1860 Bier gebraut. 

Ferner ist der Erhalt von Sachausschüttungen (Biermarken), die bei den geplanten Veranstaltungen eingelöst werden können, geplant. 

Wann kann ich Anteile kaufen?

Der Anteilserwerb ist erst nach Gründung der Gesellschaft möglich. 

Die Gründungsversammlung findet am 8. Februar 2026 (Puppenschiff, Mainaschaff, 11 Uhr) statt.

Danach kann man sich auch hier auf unserer Internetseite die Anteilserwerbsscheine ausdrucken und an uns zurückschicken. 

Ich bin am 8.2. verhindert?

Kein Problem, schon bald kann man sich hier online die PDF Dokumente herunterladen und an uns zurückschicken. 

Alternativ melde dich beim Bürgermeister in der Bürgersprechstunde. Hier ist eine Anmeldung auch möglich ;-). 

Wer kann Anteile oder einen Anteil kaufen?

Jede natürliche Person, auch juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Körperschaften des öffentlichen Rechts.  

Wichtig, über jeden Antrag entscheidet der Vorstand. 

Jeder trägt das Risiko für den Anteilskauf selbst. Eine Genossenschaft kann auch insolvent gehen. Dies sei der Ordnung halber erwähnt. Aber wir glauben dran und wenn jeder seien Teil dazu beiträgt und schaut, dass wir gemeinsam erfolgreich werden, wird es klappen!

Wie läuft die Gründungsversammlung am 8.2. ab?

Nach Eröffnung der Sitzung werden Versammlungsleiter und Schriftführer gewählt. 

Das Vorhaben wird erläutert und es besteht die Möglichkeit Rückfragen zu stellen 

Im Anschluss wird die Satzung verlesen und von den Gründungsmitgliedern unterzeichnet. Jedes Gründungsmitglied verpflichtet sich einen Anteil zu erwerben. 

Damit ist die Errichtung der Genossenschaft offiziell vollbracht.

Anschließend findet die erste Generalversammlung statt, also direkt nach der Gründungsversammlung. 

Es werden die Mitglieder des Vorstandes und des Aufsichtsrates gewählt. Hierzu machen die Initiatoren einen Vorschlag. Aufgrund der Beteiligung der Gemeinde sendet die Gemeinde einen vertretungsberechtigten in den Aufsichtsrat. 

Optional besteht die Möglichkeit die Sitzung zu unterbrechen, damit die erste Aufsichtsratssitzung stattfinden kann, um den Vorstand zu bestätigen.

Wie gehts danach weiter?

Der Vorstand meldet die Gründung beim bayerischen Genossenschaftsverband und erklärt den Beitritt. 

Alle notwendigen Unterlagen werden an den bayerischen Genossenschaftsverband gesendet. Die Unterlagen, insbesondere die Satzung, wird geprüft. 

Wird alles vom Genossenschaftsverband bestätigt und freigegeben, erhalten wir hierüber einen Bericht.

Anschließend kann die Anmeldung im Handelsregister erfolgen. 

Bis zu Eintragung in das Handelsregister hat die Genossenschaft den Status sowie Namenszusatz “in Gründung”. 

Wann wird das erste Bier gebraut?

Aktuell wird der Raum am Ankerplatz 5 (ehemals Pizza Enzo) noch für die Zwecknutzung umgebaut.

Ein Bauantrag zur Gebäudeumnutzung ist bereits gestellt. Zunächst entscheidet der Bauausschuss über die Umnutzung sowie Befreiung, anschließend erteilt das Landratsamt hoffentlich die Baugenehmigung zur Nutzungsänderung. 

Wir hoffen spätestens Mitte des Jahres den ersten Sud zu produzieren.

Kann ich selbst Bier brauen?

Es wird vorerst nicht möglich sein, sein eigenes Bier zu brauen. 

Das Brauen selbst erfolgt durch unseren Braumeister Julian Dirnhofer. 

Wir gehen davon aus, dass Genossenschaftsmitglieder als “helfende Hände” eingesetzt werden können. 

Die Voraussetzungen hierfür sind aktuell noch in Klärung (Hygiene, Gesundheitsprüfung, etc.).

Tortzdem wird jede helfende Hand benötigt. Vor allem haben wir einiges gemeinsam vor. Hierzu informieren wir künftig auf dieser Internetseite sowie über Instagram. 

Welche Aktivitäten sind geplant?

Wir freuen uns schon auf den ersten Sud. Mit der Braugenossenschaft soll auch unsere Gemeinschaft im Mittelpunkt stehen. 

Die Ideenliste ist lang. Momentan ist vieles auch noch im Entstehungsmodus. 

Uns erreichen viele Ideen und Fragen, die wiederum neue Ideen erzeugen.

Von Ausschankabenden im Alten Rathaus, über Aktivitäten auf dem Kapellenberg bis hin zum Frühschoppen vorm Ankerplatz 5 im Rahmen des Mainaschaffer Wochenmarktes oder Ständen bei Märkten und Festen. Es gibt Überlegungen einen Merchandising-Shop hier auf der Internetseite anzubieten. Die Idee mit einer Zapfanlage die wir verleihen, damit unser Bier auch auf Partys oder Geburtstagen ausgeschenkt werden kann, ist allgegenwärtig. Vielleicht habt auch ihr noch weitere Ideen?  

Woher kommt die Brauanlage und welche Rolle spielt die Gastronomie?

Die Brauanlage wurde bereits aus einer Insolvenzmasse in Nordreihn-Westfalen gekauft und vorfinanziert. 

Sobald die Genossenschaft kaufmännisch aktiv werden darf, ist geplant, dass die Brauanlage ins Eigentum der Genossenschaft übergeht. 

Neben dem Verkauf an Mitglieder und Endkunden wird eine enge Zusammenarbeit mit der lokalen Gastronomie angestrebt. 

© Braugenossenschaft Mainaschaff eG

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